22.08.2021
Wie bereits in der CoronaVO veröffentlicht – so gilt auch laut der CoronaVO-Sport:
- Hygienekonzept wird weiterhin benötigt, auch die Dokumentationspflicht bleibt bestehen (bei Proben, Training, Veranstaltungen etc.)
- 3 G gilt im Innenraum (auch beim Sport), Nutzung der Umkleiden und sanitären Anlagen nicht gestattet
- Abstand wird weiterhin empfohlen (nicht beim Sport, aber abseits des Spielfeldes)
- Maskenpflicht gilt weiterhin, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann
Die Corona Verordnung Sport und der TSG Verhaltenscodex wurden entsprechend angepaßt.