22.08.2021

Wie bereits in der CoronaVO veröffentlicht – so gilt auch laut der CoronaVO-Sport:

  • Hygienekonzept wird weiterhin benötigt, auch die Dokumentationspflicht bleibt bestehen (bei Proben, Training, Veranstaltungen etc.)
  • 3 G gilt im Innenraum (auch beim Sport), Nutzung der Umkleiden und sanitären Anlagen nicht gestattet
  • Abstand wird weiterhin empfohlen (nicht beim Sport, aber abseits des Spielfeldes)
  • Maskenpflicht gilt weiterhin, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann

Die Corona Verordnung Sport und der TSG Verhaltenscodex wurden entsprechend angepaßt.