Informationen für Übungsleiter und Helfer der TSG 1885 Wiesloch e.V.

Es freut uns sehr, dass ihr euch ehrenamtlich als Übungsleiter oder Helfer (alle Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu sehen) bei uns engagiert.

Wenn ihr neu mit einer Tätigkeit beginnt, meldet dies bitte umgehend in der Geschäftsstelle an, denn mit eurer Tätigkeit sind auch ein paar Formalitäten verbunden.

Hier haben wir für euch wichtige Informationen zusammengestellt:

Informationen

Aktiv gegen sexualisierte Gewalt im Sportverein
Alle Übungsleiter und Helfer in deren Trainingsgruppen Kinder- und Jugendliche betreut werden, müssen einen unterzeichneten Ehrenkodex und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis uns vorlegen!
Die Beantragung des Führungszeugnisses kann mit Vorlage einer Bestätigung (diese stellt die Geschäftsstelle aus) online oder beim Rathaus des Wohnortes erfolgen.

Hier findet ihr eine Broschüre über die Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt im Sport.
Für Aus- und Fortbildungen, Kinder- und Jugendfreizeiten u.ä. kann Freistellung vom Arbeitgeber beantragt werden.
Weiter Infos findet Ihr hier

Meldungen und Abrechnungen

Alle Übungsleiter und Helfer sind verpflichtet, jeweils zum Quartalsende einen Stundennachweis der abgehaltenen Trainingseinheiten zusammen mit einer Teilnehmerliste ihrer Gruppe in der Geschäftsstelle einzureichen.
Für eure Tätigkeit erhaltet ihr eine kleine Vergütung. Die genauen Beträge sind abhängig von der Anzahl der geleisteten Stunden und ob du Übungsleiter mit Lizenz oder Helfer ohne Lizenz bist. Details werden direkt mit der Geschäftsstelle abgestimmt.

Die Auszahlung erfolgt zum Quartalsende.

Da die Vergütung nach § 3 Nr. 26 EStG steuer- und sozialversicherungsfrei ist benötigen wir hierfür eine entsprechende Erklärung. Bitte reicht diese im 1. Quartal bzw. zu Beginn eurer Tätigkeit bei der Geschäftsstelle ein.
Erklärung zur Vergütungsabrechnung 2024

Eine Auszahlung kann nur erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorliegen:

Übungsleiter mit Lizenz:
- gültige Lizenz
- Stundennachweis
- Teilnehmerliste
- Erklärung zur Vergütungsabrechnung
- Ehrenkodex und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bei Tätigkeit mit Kindern- und Jugendlichen)

Helfer ohne Lizenz:
- Stundennachweis
- Teilnehmerliste
- Erklärung zur Vergütungsabrechnung
- Ehrenkodex und erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (bei Tätigkeit mit Kindern- und Jugendlichen)

Ausbildung und Lizenzen

Falls ihr eine DOSB-Lizenz erworben habt, informiert uns bitte darüber und schickt eine pdf der Lizenz an die Geschäftsstelle.

Laufzeiten der Lizenzen
Bitte kümmert euch rechtzeitig um die Verlängerung eurer Lizenzen – eine Übersicht über mögliche Angebote findet ihr u.a. hier oder bei den Fachverbänden:

BSB + BSJ Übersicht

BTB Jahresprogramm

BTB Regional Jahresprogramm
Z. Zt. werden Zuschüsse in Höhe von max. 150 € pro Fortbildung und max. 250€ pro Ausbildung übernommen.
Bitte vor Anmeldung mit der Geschäftsstelle abstimmen!

Versicherung

Die ARAG Sportversicherung bietet für alle Vereine und deren Mitglieder einen umfassenden Versicherungsschutz beim Sport. Folgende Versicherungen werden durch das Paket abgedeckt:
• Unfallversicherung
• Haftpflichtversicherung
• Vertrauensschadenversicherung
• Reisegepäckversicherung
• Krankenversicherung
• Rechtsschutzversicherung

Weiterer Versicherungsschutz durch:
• ARAG KFZ Zusatzversicherung
• VBG Ehrenamtsversicherung

Zur Meldung wird die TSG Vereinsnummer benötigt – diese teilen wir euch auf Anfrage gerne mit:
ARAG-Sportversicherung | Badischer Sportbund Nord e.V.
Solltet Ihr oder ein Mitglied sich im Training oder in einem Wettkampf verletzten so ist dieser Unfall umgehend unserer Sportversicherung zu melden. Die Ansprüche und etwaigen Leistungen der ARAG Sportversicherungen werden nach Eingang der Schadenmeldung geprüft.
Wir haben für die TSG eine KFZ Zusatzversicherung abgeschlossen, um im Falle eines KFZ-Schadens hier besser abgesichert zu sein.
Solltet ihr also im Zusammenhang mit eurem Training oder einem Wettkampf einen Unfall haben, so bitten wir euch umgehend den entsprechenden Vordruck einzureichen. Die Ansprüche und etwaigen Leistungen werden nach Eingang der Schadenmeldung geprüft.
Gerne stehen wir euch zur Beantwortung weiterer Fragen zur Verfügung!